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01.02.2023

YouTube-Einbindung schwierig

InfoDS-GVOYoutubegoogleCookies

Lesezeit: 1 minute, 36 seconds

Das Einbinden von YouTube-Videos ist für manchen eine einfache Lösung, um seinen Kunden Produkte oder Lösungen zu präsentieren. Die Einbettung des Videos als Framelösung, einem sogenannten iframe, ist einfach und leicht und wird benutzerfreundlich von Youtube angeboten.

Doch auch wenn die Einbindung solcher Videos mittlerweile urheberrechtlich keine Probleme mehr mit sich bringt, verbergen sich hier datenschutzrechtliche Probleme.
Größtes Problem hierbei ist die intransparente Datensammlung durch YouTube. Durch das Einbetten des Videos auf der eigenen Website werden unzählige Cookies von YouTube auf dem System des jeweiligen Besuchers gesetzt, ohne dass dieser seine Einwilligung dazu gegeben hat. Gleichzeitig werden auch weitere Cookies zum Google-Werbenetzwerk "DoubleClick" gesetzt. Die Datenerhebung erfolgt dabei völlig unabhänig voneinander. Aufgrund der mangelnden Auskunft von Google über den Umfang der Datenerhebung sowie deren Zweck, ergeben sich große Probleme für den Websitebetreiber, da dieser so keine Unterrichtung des Besuchers mittels ordnungsgemäßer Datenschutzerklärung erteilt. Durch das Einbetten der Videos ist der Websitebetreiber dieser direkt haftbar für die unvollständige Besucherinformation, sowie die unsachgemäße und unerlaubte Datenerhebung durch Dritte. Ebenfalls schwierig ist in diesem Zuge die Datenübermittlung in die USA.
Teilweise schafft der "erweiterte Datenschutzmodus" Abhilfe, allerdings nur in Bezug auf die von Youtube selbst gesetzten Cookies. Problematisch ist hierbei aber auch, dass...

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