Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Logos, Webseiten, Druckprodukte und mehr.
Kommen Sie gern bei uns in Lübeck-Travemünde vorbei oder schreiben Sie uns!
LogoentwicklungArztpraxisCorporate DesignSonderanfertigungWerbetechnik
WebdesignAPI-AnbindungMaklerwebsiteImmobilienmaklerCI-Umsetzung
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GastronomieWerbemittelTextildruckCI-Umsetzung
Werbung liegt in des Menschen Natur. Angefangen bei der eigenen Person: Man bewirbt sich auf einen neuen Arbeitsplatz. Man wirbt um die Liebe. Kurz gesagt, man sorgt durch Werbung dafür, dass die eigenen Qualitäten vom Gegenüber wahrgenommen werden. Und warum sollten Sie das nicht für Ihre Arbeit tun?
Ein tolles Produkt, eine zuverlässige Dienstleistung oder eine lang geplante Veranstaltung. Sie wissen selbst am besten, wie viel Aufwand hinter dem steckt, was Sie anbieten. Doch all dieser ist verschwendet, wenn durch keine oder unzureichende Werbung niemand davon weiß.
Doch haben Sie keine Angst. Niemand erwartet von Ihnen, das Sie sich neben Ihrer Arbeit und Ihrem Privatleben noch die Zeit und Energie dafür abringen. Um Ihre Werbung kümmert sich gern unsere Werbeagentur in Lübeck - Travemünde! Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es um die Konzeptionierung und Durchführung Ihrer Werbemaßnahmen, die Gestaltung und Entwicklung Ihrer Website oder Ihren Messeauftritt geht. Auch Grafikdesign, Logoentwicklung, Webdesign und Druck gehören zum Angebot. So werden aus Ihrer Zielgruppe zufriedene Kunden und treue Geschäftspartner.
Wir betreuen seit mehr als zehn Jahren zahlreiche Unternehmen in Lübeck, Travemünde und im Raum Ostholstein / Schleswig-Holstein - Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Niendorf und mehr. Aber auch in Berlin, Hamburg, Dortmund und Kiel werden wir als zuverlässiger Partner rund um Werbung, Grafikdesign, Gestaltung, Webdesign und Konzeption geschätzt. Nehmen Sie Teil an all dieser Erfahrung im Marketing und Design. Geben Sie Ihrer Werbung die Chance, mit uns und neuen Strategien durchzustarten.
Unsere Leistungen als Werbeagentur beinhalten Grafikdesign, Kommunikationsdesign, Logoentwicklung und Layout. Doch auch die Entwicklung cleverer Marketing-Strategien, kreativer Werbemittel und ausgefallene Druckprodukte gehören dazu. Darüber hinaus bieten wir modernes Webdesign für Ihre Homepage an. Auch die Programmierung von Websites in HTML5 / CSS3 / PHP oder einem Content Management System Ihrer Wahl, wie GRAV, Contao, Wordpress oder Joomla, erledigen wir gern. Dabei integrieren wir gern auch Schnittstellen zu Buchungstools, z.B. für Ihre Hotelwebsite oder die Ihrer Ferienwohnung. Doch auch API-Anbindungen für Terminbuchungen oder ähnliches sind uns nicht fremd. Wenn Sie von einem anderen Anbieter wechseln, übernehmen wir auch gern den Umzug Ihrer Domain und E-Mails zu einem unserer Hostingpartner. Mehr Infos finden Sie hier.
Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Ab November 2024 wird in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt, eine eindeutige Kennung für wirtschaftlich Tätige zur Verbesserung der steuerlichen Erfassung. Zu den wirtschaftlich Tätigen zählen unter anderem Selbstständige, juristische Personen sowie Personenvereinigungen. Die W-IdNr. ergänzt die bestehende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), ersetzt diese jedoch nicht. Die W-IdNr. wird automatisch durch die Finanzbehörden vergeben und besteht aus „DE“, neun Ziffern (identisch zur USt-IdNr.) und einem zusätzlichen fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal, das zukünftig unterschiedliche Betriebsstätten oder Tätigkeiten eines Unternehmens kennzeichnen soll.
Unternehmer, die bereits eine USt-IdNr. besitzen, werden die W-IdNr. automatisch mit einem Standard-Unterscheidungsmerkmal „00001“ zugeordnet bekommen. Alle anderen erhalten ihre W-IdNr. über das ELSTER-Portal. Die Angabe der W-IdNr. im Impressum ist nur verpflichtend, wenn keine USt-IdNr. vorhanden ist; andernfalls genügt die Angabe der USt-IdNr. Die zusätzliche Aufnahme der W-IdNr. ist freiwillig, schadet jedoch nicht. Die Einführung soll zu einer besseren Identifikation von wirtschaftlich Tätigen beitragen und die Verwaltung vereinfachen.
Sollten Sie in Ihrem Impressum noch keine Angabe zur USt-IdNr. haben, muss die W-IdNr. ab Bekanntgabe durch die Finanzbehörde im Impressum hinterlegt werden. Benötigen Sie Hilfe bei der Einbindung der Nummer in Ihr Impressum oder haben Sie noch Fragen, dann kontaktieren Sie uns gerne.
Mehr lesenÄnderungen für Impressen und Datenschutzerklärungen
Eine geschäftliche Website ist in der heutigen Zeit für jedes Unternehmen ein Muss. Dabei muss diese bestimmten Anforderungen gerecht werden und gesetzliche Bestimmungen einhalten. Ein wichtiger Bestandteil davon sind hierbei das Impressum und die Datenschutzerklärung.
Bisher waren diese Angaben und Pflichten im Telemediengesetz (TMG) geregelt, welches jedoch zum 14.05.2024 abgeschafft und durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt wurde. Das gilt auch für das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), dem das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) nachfolgt. Sämtliche Hinweise bzw. Verweise auf das TMG und das TTDSG in den Impressum und Datenschutzerklärungen sind nun also falsch und müssen auf das neue DDG und TDDDG angepasst werden, um Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden.
Sollten in Ihrem Impressum oder Ihrer Datenschutzerklärungen Hinweise auf das TMG oder TDDDG angegben sein, so kontaktieren Sie uns gerne. Die nötigen Anpassungen nehmen wir dann gerne für Sie vor.
Mehr lesenDS-GVOe-recht24UpdatePrivacyShield
Lesezeit: 3 minutes, 25 secondsDas Datenschutz-Tool von e-recht24, welches wir auch für unsere Kundenwebsites nutzen, hat ein weiteres Update erhalten.
Bei folgenden Diensten wurden Änderungen vorgenommen:
Das Datenschutz-Tool von e-recht24, welches wir auch für unsere Kundenwebsites nutzen, hat ein weiteres Update erhalten.
Folgende Neue Dienste sind hinzugekommen:
Bei folgenden Diensten wurden Änderungen vorgenommen:
Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie einen der o.g. Dienste nutzen. Wir passen Ihre Datenschutzerklärung dann gern an.
Mehr lesenInfoDS-GVODatenschutzSocial Media
Lesezeit: 0 minutes, 29 secondsIm Bereich der Sozialen Medien gibt es eine Neuerung: Unternehmen, die ein Profil in einem oder mehreren sozialen Netwerken unterhalten. sind dazu verpflichtet, ein Impressum und Hinweise zum Datenschutz in ihrem Profil zu hinterlegen. Bei manchen dieser Netzwerke gestaltet sich die Einbindung allerdings als schwierig, da das Hinterlegen solcher Informationen teilweise nicht vorgesehen ist. Ebenso muss dabei darauf geachtet werden, dass für das Unterhalten von Social-Media-Profilen eine gesonderte Datenschutzerklärung benötigt wird.
Wenn Sie Unterstützung bei der Einbindung der rechtlichen Informationen benötigen oder wenn Sie noch Fragen zum Thema haben, so nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf..
Mehr lesenÜblicherweise wird in Kontaktformularen über eine Checkbox die Einwilligung in die Geltung der Datenschutzerklärung eingeholt. Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat jedoch entschieden, dass dies zumindest nicht empfehlenswert ist (Urteil vom 23.11.2022, Az.: 7 Ob 112/22d). Grund dafür ist die dadurch mögliche strenge AGB-Kontrolle. Außerdem sollten Onlineshop-Betreiber in Zukunft von der Einholung einer Einwilligung absehen, da das, soweit mit den AGB unvereinbar, als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann (Kammergericht Berlin, Urteil vom 27.12.2018, Az.: 23 U 196/13).
Auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) kommt zu dem Schluss, dass die Einholung der Zustimmung in eine Datenschutzerklärung unzulässig ist. Diese kann zudem gegen die DS-GVO selbst verstoßen, sofern es sich bei der Erklärung lediglich um eine Informationserteilung nach Art. 13 DSGVO handelt und somit einen Verstoß gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben" darstellen kann. Das entschied der EDSA in seiner bindenden Entscheidung 5/2022 (Art. 65 DSGVO) vom 5.12.2022, nachzulesen hier.
Letztlich ist es auch so, dass keine gesetzliche Verpflichtung besteht, diese Einwilligung einzuholen. Wichtig ist nur, dass im Zusammenhang mit der Datenerfassung wie durch ein Kontaktformular auf die Datenschutzinformationen hingewiesen wird. Dieser Hinweis muss klar und unmissverständlich sein, aber es kommt hierbei nicht darauf an, dass die Datenschutzinformationen selbst auch wirklich gelesen...
Mehr lesenDie obenstehenden Bilder verlinken zu Instagram. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.
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