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03.06.2025

Ab Ende Juni 2025: Unternehmen müssen Websites barrierefrei gestalten

WebsitesBarrierefreiheitBFSG

Lesezeit: 0 minutes, 31 seconds

Bis spätestens 28. Juni 2025 sind alle Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das digitale Angebote für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – nutzbar machen soll.

Damit Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sind folgende Schritte notwendig:
Prüfung der Website – Welche Inhalte und Funktionen müssen angepasst werden?
Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung
Technische Umsetzung – Anpassung aller relevanten Inhalte zur Sicherstellung der Barrierefreiheit.

Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess: Von der ersten Prüfung bis zur vollständigen Umsetzung nach den gesetzlichen Vorgaben. Sprechen Sie uns einfach an.

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