07.06.2024
Änderungen für Impressen und Datenschutzerklärungen
Eine geschäftliche Website ist in der heutigen Zeit für jedes Unternehmen ein Muss. Dabei muss diese bestimmten Anforderungen gerecht werden und gesetzliche Bestimmungen einhalten. Ein wichtiger Bestandteil davon sind hierbei das Impressum und die Datenschutzerklärung.
Bisher waren diese Angaben und Pflichten im Telemediengesetz (TMG) geregelt, welches jedoch zum 14.05.2024 abgeschafft und durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt wurde. Das gilt auch für das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), dem das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) nachfolgt. Sämtliche Hinweise bzw. Verweise auf das TMG und das TTDSG in den Impressum und Datenschutzerklärungen sind nun also falsch und müssen auf das neue DDG und TDDDG angepasst werden, um Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden.
Sollten in Ihrem Impressum oder Ihrer Datenschutzerklärungen Hinweise auf das TMG oder TDDDG angegben sein, so kontaktieren Sie uns gerne. Die nötigen Anpassungen nehmen wir dann gerne für Sie vor.
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