Laut einem Beschluss des OLG Karlsruhe und des LG Frankfurt verstößt es gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn bei der Abfrage von Benutzerdaten nur die Anrede "Herr" und "Frau" zur Auswahl steht. Sollte die Anrede ein Pflichtfeld sein, dann sollten Sie die Auswahlmöglichkeit "divers" hinzufügen. Um eine Abmahnung und Unterlassungsanordnung zu vermeiden, sollten Sie Ihren Shop bezüglich der abgefragten Kundendaten überprüfen. Gerne übernehmen wir die Prüfung und Änderung für Sie. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.
Änderungen für Impressen und Datenschutzerklärungen
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