08.08.2022
Laut dem in diesem Jahr in Kraft getretenen "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht" besteht für alle Websitebetreiber:innen eine Hinweis- und Informationspflicht bei veröffentlichten Kundenbewertungen auf der eigenen Website. Auch die Einbindung von Widgets bzw. Plugins von Drittanbietern zur Anzeige von Kundenbewertungen fällt unter dieses Gesetz. Eine Missachtung dieser Pflichten könnte zu einer Abmahnung durch Mitbewerber:innen führen, welche mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Laut Gesetz:
"Macht ein Unternehmer Bewertungen zugänglich, die Verbraucher im Hinblick auf Waren oder Dienstleistungen vorgenommen haben, so gelten als wesentlich Informationen darüber, ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben."
Sollten Sie auf Ihrer Website Kundenbewertungen veröffentlichen, so denken Sie an die Einhaltung Ihrer Hinweis- und Informationspflicht. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
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