10.08.2022
Seit kurzem beginnen Privatleute und auch beauftragte Anwälte Websites abzumahnen, die Google Fonts auf Ihrer Seite verwenden. Die Nutzung von Google Fonts ist hierbei nicht generell verboten, sondern nur die dynamische Einbindung. Bei der dynamischen Einbindung der Google Fonts wird die IP-Adresse des Website-Besuchers an Google gesendet. Geschieht dies ohne vorherige Einwilligung des Besuchers, so ist dies ein Verstoß gegen die geltende DS-GVO und kann abgemahnt werden.
Sie nutzen die dynamische Einbindung ohne vorherige Einwilligung des Besuchers? Dann sollten Sie schnell handeln, denn sonst könnten neben den Kosten für den Anwalt auch Schadensersatzansprüche des Website-Besuchers auf Sie zukommen. Die Kosten der Abmahnung können gut und gerne zwischen 100 € und 400 € liegen.
Lokal eingebundene Google Fonts sind hiervon nicht betroffen, da keine Daten an Google und somit auch keine Daten in die USA übermittelt werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Website Google Fonts verwendet und wie diese eingebunden werden, so kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen Ihre Website und passen die Einbindung der Google Fonts für Sie an.
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