28.10.2024
Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Ab November 2024 wird in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt, eine eindeutige Kennung für wirtschaftlich Tätige zur Verbesserung der steuerlichen Erfassung. Zu den wirtschaftlich Tätigen zählen unter anderem Selbstständige, juristische Personen sowie Personenvereinigungen. Die W-IdNr. ergänzt die bestehende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), ersetzt diese jedoch nicht. Die W-IdNr. wird automatisch durch die Finanzbehörden vergeben und besteht aus „DE“, neun Ziffern (identisch zur USt-IdNr.) und einem zusätzlichen fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal, das zukünftig unterschiedliche Betriebsstätten oder Tätigkeiten eines Unternehmens kennzeichnen soll.
Unternehmer, die bereits eine USt-IdNr. besitzen, werden die W-IdNr. automatisch mit einem Standard-Unterscheidungsmerkmal „00001“ zugeordnet bekommen. Alle anderen erhalten ihre W-IdNr. über das ELSTER-Portal. Die Angabe der W-IdNr. im Impressum ist nur verpflichtend, wenn keine USt-IdNr. vorhanden ist; andernfalls genügt die Angabe der USt-IdNr. Die zusätzliche Aufnahme der W-IdNr. ist freiwillig, schadet jedoch nicht. Die Einführung soll zu einer besseren Identifikation von wirtschaftlich Tätigen beitragen und die Verwaltung vereinfachen.
Sollten Sie in Ihrem Impressum noch keine Angabe zur USt-IdNr. haben, muss die W-IdNr. ab Bekanntgabe durch die Finanzbehörde im Impressum hinterlegt werden. Benötigen Sie Hilfe bei der Einbindung der Nummer in Ihr Impressum oder haben Sie noch Fragen, dann kontaktieren Sie uns gerne.
Ähnliche Artikel
Abschaffung TMG, Einführung DDG
Lesezeit: 0 Minuten, 42 SekundenÄnderungen für Impressen und Datenschutzerklärungen
Eine geschäftliche Website ist in der heutigen Zeit für jedes Unternehmen ein Muss. Dabei muss diese bestimmten Anforderungen gerecht werden u...
Mehr lesenSocial Media Datenschutzhinweise
InfoDS-GVODatenschutzSocial Media
Lesezeit: 0 Minuten, 29 SekundenIm Bereich der Sozialen Medien gibt es eine Neuerung: Unternehmen, die ein Profil in einem oder mehreren sozialen Netwerken unterhalten. sind dazu verpflichtet, ein Impressum und Hinweise zum Datensch...
Mehr lesen