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28.10.2024

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Ab November 2024 wird in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt, eine eindeutige Kennung für wirtschaftlich Tätige zur Verbesserung der steuerlichen Erfassung. Zu den wirtschaftlich Tätigen zählen unter anderem Selbstständige, juristische Personen sowie Personenvereinigungen. Die W-IdNr. ergänzt die bestehende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), ersetzt diese jedoch nicht. Die W-IdNr. wird automatisch durch die Finanzbehörden vergeben und besteht aus „DE“, neun Ziffern (identisch zur USt-IdNr.) und einem zusätzlichen fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal, das zukünftig unterschiedliche Betriebsstätten oder Tätigkeiten eines Unternehmens kennzeichnen soll.

Unternehmer, die bereits eine USt-IdNr. besitzen, werden die W-IdNr. automatisch mit einem Standard-Unterscheidungsmerkmal „00001“ zugeordnet bekommen. Alle anderen erhalten ihre W-IdNr. über das ELSTER-Portal. Die Angabe der W-IdNr. im Impressum ist nur verpflichtend, wenn keine USt-IdNr. vorhanden ist; andernfalls genügt die Angabe der USt-IdNr. Die zusätzliche Aufnahme der W-IdNr. ist freiwillig, schadet jedoch nicht. Die Einführung soll zu einer besseren Identifikation von wirtschaftlich Tätigen beitragen und die Verwaltung vereinfachen.

Sollten Sie in Ihrem Impressum noch keine Angabe zur USt-IdNr. haben, muss die W-IdNr. ab Bekanntgabe durch die Finanzbehörde im Impressum hinterlegt werden. Benötigen Sie Hilfe bei der Einbindung der Nummer in Ihr Impressum oder haben Sie noch Fragen, dann kontaktieren Sie uns gerne.


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