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03.07.2023

Im Bereich der Sozialen Medien gibt es eine Neuerung: Unternehmen, die ein Profil in einem oder mehreren sozialen Netwerken unterhalten. sind dazu verpflichtet, ein Impressum und Hinweise zum Datenschutz in ihrem Profil zu hinterlegen. Bei manchen dieser Netzwerke gestaltet sich die Einbindung allerdings als schwierig, da das Hinterlegen solcher Informationen teilweise nicht vorgesehen ist. Ebenso muss dabei darauf geachtet werden, dass für das Unterhalten von Social-Media-Profilen eine gesonderte Datenschutzerklärung benötigt wird.

Wenn Sie Unterstützung bei der Einbindung der rechtlichen Informationen benötigen oder wenn Sie noch Fragen zum Thema haben, so nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf..


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